Das neue Notfallsanitätergesetz (NotSanG) von 2014 hat das Berufsbild neu geregelt, um den gestiegenen Anforderungen der Notfallversorgung gerecht zu werden. Künftig übernehmen Notfallsanitäter die Versorgung von verletzten und erkrankten Personen. Um Menschenleben zu retten, dürfen sie in bestimmten Notfällen auch erweiterte Maßnahmen übernehmen bis der Arzt eintrifft oder die Klinik übernimmt. In der Ausbildung löst der Notfallsanitäter den Rettungsassistenten ab. Die Ausbildungszeit verlängert sich auf drei Jahre und umfasst 4600 Stunden. Neben notfallmedizinischen Schwerpunkten werden verstärkt soziale Kompetenzen vermittelt. Gelernt wird in Blockeinheiten in der Schule und auf den Lehrrettungswachen, aber auch im Krankenhaus; immer mit modernster Ausrüstung und besonders praxisnah.
Durch die Berufsausbildung erlernen Sie einen anspruchsvollen und interessanten Beruf, mit dem Sie im Notfall kompetent helfen können. Als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter sind Sie eine der ersten beziehungsweise einer der ersten am Unfallort oder anderen Einsatzstellen und müssen sich schnell einen Überblick verschaffen, um eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört es zum Beispiel, die richtigen medizinischen Maßnahmen zur Erstversorgung der Patientinnen und Patienten durchzuführen und gegebenenfalls eine Notärztin oder einen Notarzt zur Verstärkung zu rufen und diesen zu assistieren.
Auswahlverfahren
Bitte bewerben Sie sich auf einen Ausbildungsplatz bei den Rettungsdiensten
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte ergeben sich aus der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung zum Notfallsanitätergesetz. Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter beinhaltet eine theoretische und eine praktische Ausbildung an unserer Rettungsdienstschule sowie Praxisphasen in Krankenhäusern und auf Rettungswachen. Während ihrer Praxisphasen im Rettungsdienst werden sie im ersten Jahr komplett als „Dritter“ eingesetzt, das bedeutet, sie sind zusätzlich zur Regelbesatzung (Transportführer und Fahrer) des Rettungswagen dabei. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr werden sie auch als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt und gehören somit zur Regelbesatzung.
Ausbildungsvergütung
Während der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Ausbildungsbetrieb gezahlt.
Schulische Voraussetzungen
Mindestens mittlerer Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss. Ebenfalls zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife oder Abitur, alternativ mit Hauptschulabschluss und einer mindestens 2-jährigen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung.
Persönliche Voraussetzungen
Sie bringen gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mit. Ihr Führungszeugnis enthält keine Eintragungen. Sie sind gesundheitlich und körperlich belastbar. Sie verfügen über eine gute Auffassungsgabe, psychische Stabilität und Empathie sowie Einfühlungsvermögen. Die praktische Ausbildung beinhaltet Tätigkeiten in gefahrengeneigten Bereichen. Hierzu müssen Sie nach Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens das 18 Lebensjahr erreicht haben.