Zeit für deine berufliche Weiterbildung.
Bildungszeit – vielen noch als Bildungsurlaub bekannt – ermöglicht Beschäftigten, sich für anerkannte Weiterbildungen von der Arbeit freistellen zu lassen. So kannst du dich beruflich weiterentwickeln, ohne dafür deinen regulären Erholungsurlaub einsetzen zu müssen.
Während der Bildungszeit wird dein Arbeitsentgelt grundsätzlich weitergezahlt. Die Teilnahmegebühren sowie mögliche zusätzliche Kosten, beispielsweise für Anreise und Unterkunft, trägst du in der Regel selbst.
Welche Regelungen für dich gelten, richtet sich danach, in welchem Bundesland sich dein Beschäftigungsverhältnis befindet.
Bildungszeit in Bremen
Wenn du im Bundesland Bremen arbeitest, hast du grundsätzlich Anspruch auf zehn Arbeitstage Bildungszeit innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Die Bildungszeit kannst du für Veranstaltungen nutzen, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz als Bildungszeitveranstaltung anerkannt sind. Dazu können berufliche, politische und allgemeine Weiterbildungen gehören. Anspruch können neben Arbeitnehmern unter anderem auch Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen haben.
Nähere Informationen für Bremen erhalten Sie hier
Bildungszeit in Niedersachsen
Auch Beschäftigte in Niedersachsen haben die Möglichkeit, sich für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen von der Arbeit freistellen zu lassen. Der gesetzliche Anspruch beträgt grundsätzlich fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass die jeweilige Weiterbildungsveranstaltung nach den geltenden niedersächsischen Regelungen anerkannt ist.
Zum 1. Januar 2027 tritt das neue Niedersächsische Bildungszeitgesetz in Kraft. Damit wird auch in Niedersachsen aus dem bisherigen Begriff „Bildungsurlaub“ offiziell die „Bildungszeit“.
Nähere Informationen für Niedersachsen erhalten Sie hier
Wichtig: Ob eine unserer Veranstaltungen als Bildungszeit genutzt werden kann, hängt von der jeweiligen Anerkennung und den für dich geltenden landesrechtlichen Voraussetzungen ab. Sprich uns gerne an, wenn du dir bei deinem Kurs nicht sicher bist.
Zurzeit sind folgende Veranstaltungen als Bildungszeit anerkannt:
Rettungssanitäter Grundlehrgang
Rettungssanitäter Grundlehrgang Hybrid
Rettungssanitäter Abschlusslehrgang
ACLS -Provider
PALS - Provider
BLS - Provider
Organisatorischer Leiter (OrgL)
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