Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Anerkannt wird die Notwendigkeit der Weiterbildung bei arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch, wenn die zusätzlichen oder ergänzenden beruflichen Qualifikationen zu einer Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen. Auch solche Qualifikationen müssen sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientieren.
Darüber hinaus kann der Erwerb von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien gefördert werden, wenn dies erforderlich ist, um erfolgreich an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilnehmen zu können.
Folgende Informationen sind auf dem Bildungsgutschein vermerkt:
Sie sind sozial abgesichert, wenn Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit eine Weiterbildung besuchen, die mit Bildungsgutschein gefördert wird.
Welche Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen werden, können Sie folgendem Merkblatt entnehmen: Hier
Beratung bei der Agentur für Arbeit / Jobcenter.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit. Suchen Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit auf und lassen Sie sich dort beraten.
Unsere Kurse sind bereits im Kursnet eingetragen. Auch die Maßnahmenummer erfährt Ihr Berater bei der Agentur für Arbeit/Jobcenter bereits hier.
Sie erhalten einen Bildungsgutschein, der Sie zur Teilnahme an einer Weiterbildung berechtigt.
Mit diesem Bildungsgutschein komme Sie zu uns. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Beratungstermin.
Nun können Sie Ihre gewünschte Weiterbildung starten. Mit Kursbeginn legt der von Ihnen gewählte Bildungsträger den Bildungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit vor. Die Kosten der Weiterbildung werden somit übernommen.